Bundessozialgericht: Der Umzug für Hartz-IV-Empfänger vereinfacht
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel urteilte: die Kosten für einen Umzug werden Hartz-IV-Empfängern erstattet, auch wenn dies höhere Kosten bedeutet.
Das Jobcenter ist bei einem Wohnortwechsel verpflichtet, die Unterkunftskosten voll zu übernehmen, auch wenn diese höher ausfallen als die bisherigen Kosten. Nur wenn der Umzug innerhalb einer Kommune stattfindet gelten andere Regelungen. Hier bekommt der Hartz-IV-Empfänger nur den günstigen Mietpreis der alten Wohnung erstattet. (Urteil des BSG vom 01.06.2010)
umzugsfirma
19.11.2010 @ 22:47
Na endlich mal ne gute Nachricht in Verbindung mit diesem Hartz 4 Dreck. Möchte demnächst auch umziehen und muss mir das auch von der Arge bezahlen lassen. Was für ein Glück hab ich jetzt dieses Blog gefunden
Matthias
16.06.2012 @ 21:26
Viel Hartz IV Empfänger in Dortmund rufen uns an und möchten von uns den Umzug durchgeführt bekommen, danke für das aktuele Urteil zugunsten der Hartz IV Empfänger