Ich ziehe um, wo muss ich mich überall abmelden oder ummelden. Kann ich die Meldebehörden schriftlich informieren? Welche Fristen gibt es? Ich habe hierzu einige Informationen gesammelt:
– Beim Einwohnermeldeamt des aktuellen Wohnortes kann man sich frühestens sieben Tage vor dem Auszug abmelden. Hierfür benötigt man einen Personalausweis oder Reisepass. Die Öffnungszeiten findet man auf der Webseite des Einwohnermeldeamts. Die Webseite meldebox.de listet alle Daten und Öffnungszeiten der Einwohnermeldeämter Deutschlands. Seit dem 1. Juni 2004 ist die Abmeldepflicht gelockert. Bei Ihrer alten Gemeinde müssen Sie sich demnach nur noch bei einem Umzug ins Ausland oder aus einer Nebenwohnung zurück in die Hauptwohnung abmelden.