Bundessozialgericht: Der Umzug für Hartz-IV-Empfänger vereinfacht
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel urteilte: die Kosten für einen Umzug werden Hartz-IV-Empfängern erstattet, auch wenn dies höhere Kosten bedeutet.
Das Jobcenter ist bei einem Wohnortwechsel verpflichtet, die Unterkunftskosten voll zu übernehmen, auch wenn diese höher ausfallen als die bisherigen Kosten. Nur wenn der Umzug innerhalb einer Kommune stattfindet gelten andere Regelungen. Hier bekommt der Hartz-IV-Empfänger nur den günstigen Mietpreis der alten Wohnung erstattet. (Urteil des BSG vom 01.06.2010)