Ab 1. August höhere Pauschale bei der Steuer absetzbar
Ab 1. August 2011 ist bei einem beruflich veranlassten Umzug eine höhere Pauschale bei der Steuer absetzbar. Alle Angaben gelten nur, wenn der Umzug nach dem 31. Juli 2011 beendet wurde. Ein Umzug gilt als beruflich veranlasst, wenn sich die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeit um mindestens eine Stunde verkürzt. Von der Steuer lassen sich dann Kosten für den Möbeltransport und auch für einen Makler absetzen. Doppelte Mietzahlungen und die Fahrten zur Wohnungsbesichtigung können