Spritztouren mit roten Nummernschildern sind nicht erlaubt
Mit roten Nummernschildern darf man folgende Fahrten machen:
– Fahrzeugüberführung
– Probefahrten
– Prüfungsfahrten
Die roten Nummernschilder sind kein Ersatz für eine richtige Zulassung. Vergnügungsfahrten sind mit diesen Schildern nicht zulässig. Das wurde in einem Fall am Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Ein Autofahrer wurde in diesem Fall von der Polizei auf einer Fahrt ins Kino angehalten. Er muss jetzt ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro zahlen.
Was sind rote Kennzeichen:
Rote Kennzeichen sind ausschließlich für Händler, Hersteller und Handwerker gedacht und für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten vorbehalten. Sie werden nicht mehr an Privatpersonen ausgegeben. Eine Ausnahme gibt es für Oldtimer-Fahrzeuge. Das Fahrzeug muss über 30 Jahre alt sein, dann bekommen Besitzer eines solchen Fahrzeugs ein rotes Kennzeichen!
Rote Kennzeichen sind nicht an das Fahrzeug gebunden. Sie sind auf andere Fahrzeuge übertragbar.