Ab 1. August höhere Pauschale bei der Steuer absetzbar
Ab 1. August 2011 ist bei einem beruflich veranlassten Umzug eine höhere Pauschale bei der Steuer absetzbar. Alle Angaben gelten nur, wenn der Umzug nach dem 31. Juli 2011 beendet wurde. Ein Umzug gilt als beruflich veranlasst, wenn sich die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeit um mindestens eine Stunde verkürzt. Von der Steuer lassen sich dann Kosten für den Möbeltransport und auch für einen Makler absetzen. Doppelte Mietzahlungen und die Fahrten zur Wohnungsbesichtigung können bei der Steuer angegeben werden.
Wer für seine Kinder nach dem Umzug wegen des Schulwechsels Nachhilfeunterricht braucht, kann diese Kosten ab dem 1. August mit bis zu 1.617 € pro Kind absetzen. Der Maximalbetrag war bisher 1.603 €.
Für weitere Umzugskosten kann auch ein Pauschalbetrag berechnet werden. Für Singles gilt dann eine Pauschale von 641 € (bisher 636 €). Für Verheiratete gilt eine Pauschale von 1.283 € (bisher 1.271 €). Für weitere Familienangehörige können pro Person je 283 Euro (bisher 280 €) angesetzt werden.
Statt der Umzugspauschalen können die sonstigen Umzugskosten einzeln nachgewiesen werden. Dafür müssen beim Finanzamt alle Rechnungen eingereicht werden.