Auch die Fahrzeugpapiere müssen umgeschrieben werden
Jeder Fahrzeughalter muss in Deutschland sein Fahrzeug im Zulassungsbezirk des Hauptwohnsitzes anmelden. Das Fahrzeug kann nicht am Nebenwohnsitz zugelassen werden.
Zum anmelden braucht man folgende Unterlagen:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Den Prüfbericht der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung
- Die Versicherungsbestätigung.
Bei einem Umzug in einen neuen Zulassungsbereich in Sachsen ist es nicht mehr notwendig das Kennzeichen zu wechseln.